Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Ich habe doch fristgerecht von meinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.
Offensichtlich ist bei unserer Klientin kein frist- bzw. formgerechter Widerspruch eingegangen. Andernfalls wäre keine Forderung existent und dementsprechend kein Inkassoauftrag an uns erteilt worden.
Als ersten Schritt empfehlen wir Ihnen, uns eine Kopie Ihrer Widerrufserklärung – im Idealfall inklusive eines Zugang-Beleges – zukommen zu lassen. Erst dann können wir Rücksprache mit unserer Klientin halten bzw. uns ein eigenes Bild von der Sach- und Rechtslage machen.
Kontakt
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 - 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: 0221 - 59 714 900