Bin ich verpflichtet, die volle Summe einschließlich der Inkassogebühren zu zahlen?
Ja, denn wir werden ausschließlich dann tätig, wenn Sie sich mit der Zahlungspflicht in Verzug befinden. Gemäß § 286 BGB hat der Kunde dem Gläubiger - also unserem Mandanten - dann den hierdurch entstehenden Schaden zu erstatten. Dies gilt auch für die Kosten der Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens für die Beitreibung der Forderung (Kostenerstattungsanspruch).
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