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Ich habe doch fristgerecht von meinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.

Offensichtlich ist bei unserer Klientin kein frist- bzw. formgerechter Widerspruch eingegangen. Andernfalls wäre keine Forderung existent und dementsprechend kein Inkassoauftrag an uns erteilt worden.

Als ersten Schritt empfehlen wir Ihnen, uns eine Kopie Ihrer Widerrufserklärung – im Idealfall inklusive eines Zugang-Beleges – zukommen zu lassen. Erst dann können wir Rücksprache mit unserer Klientin halten bzw. uns ein eigenes Bild von der Sach- und Rechtslage machen.

Denkbar ist auch, dass Ihnen gar kein Widerrufsrecht zustand, etwa, weil
• Sie bei Bestellung nicht als Verbraucher gehandelt haben oder
• ein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts vorlag oder
• Sie bei Vertragsabschluss auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet haben.

Entsprechende Regelungen hierzu finden sich in den §§ 312 ff. BGB. Details dazu erläutern wir Ihnen gerne. Melden Sie sich einfach hierzu bei uns.

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