Logo von EWD Inkasso GmbH

Ist die Forderung gegen mich an die SCHUFA gemeldet worden?

Unter den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie § 31 BDSG-neu übermitteln wir die Forderung grundsätzlich auch an die SCHUFA. Dies erfolgt spätestens nach Erwirkung eines rechtskräftigen oder vorläufig vollstreckbaren Titels.

Hier finden Sie Informationen zur Datenübermittlung an die SCHUFA.

‹ Zurück