Ist die Forderung gegen mich an die SCHUFA gemeldet worden?
Unter den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie § 31 BDSG-neu übermitteln wir die Forderung grundsätzlich auch an die SCHUFA. Dies erfolgt spätestens nach Erwirkung eines rechtskräftigen oder vorläufig vollstreckbaren Titels.
Hier finden Sie Informationen zur Datenübermittlung an die SCHUFA.
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