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Muss ich auch Forderungen, die mehrere Jahre alt sind, bezahlen?

Deutsche Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren in der Regel nach drei Monaten. Bei Verstößen z. B. in Italien gilt aber italienisches Recht mit Verjährungen von 10 bzw. 5 Jahren. Auch die Automobilverbände wie der ADAC empfehlen eine Erledigung, wenn man nochmal in Italien einreisen will.

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