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Was bedeutet Zwangs­voll­streckung?

Aus einem vollstreckbaren Titel kann (und wird) die Zwangsvollstreckung gegen Sie betrieben werden. Hierbei handelt es sich um das Recht zur Anwendung staatlicher Gewalt zur Befriedigung der Ansprüche unseres Klienten gegen Sie.

Bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen kommen hier beispielsweise in Betracht:
• Pfändung und öffentliche Versteigerung beweglicher Sachen durch den Gerichtsvollzieher
• Forderungspfändung (z. B. Gehaltspfändung, Kontopfändung) über das Vollstreckungsgericht
• Eintragung einer Sicherungshypothek, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung über das Vollstreckungsgericht

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