Was kann ich tun, damit der SCHUFA-Eintrag wieder gelöscht wird?
Nach Ausgleich der Forderung informieren wir die SCHUFA über die Erledigung der zuvor gemeldeten Forderung. Die SCHUFA löscht die Forderung aufgrund bestehender Speicherfristen in der Regel 3 Jahre nach Erledigung.
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