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Ja, denn wir werden ausschließlich dann tätig, wenn Sie sich mit der Zahlungspflicht in Verzug befinden. Gemäß § 286 BGB hat der Schuldner dem Gläubiger dann den hierdurch entstehenden Schaden zu erstatten. Dies gilt auch für die Kosten der Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens für die Beitreibung der Forderung (Kostenerstattungsanspruch).
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: 02173 - 265 351 0
HWW Insolvenzverwalter Partnerschaft, Jan Kind
Jan Blöing, kaufmännischer Leiter der ENSTROGA NL