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Sofern Sie bei Ihrem Telefonanbieter einen Einzelverbindungsnachweis beauftragt haben (dieser Service ist in aller Regel völlig kostenlos für Sie), sind die Details zu den Gesprächen in Ihrer Telefonrechnung abgedruckt. Auf diesen Verbindungen beruht unsere geltend gemachte Hauptforderung.
Andernfalls können Sie – nach Vorlage eines Ausweises zur Identifizierung und Zahlung einer geringen Bearbeitungsgebühr – auch über unsere Klientin selbst einen Einzelverbindungsnachweis anfordern. Wenn Sie uns dazu bevollmächtigen sind auch wir in der Lage bei unserer Klientin einen Einzelverbindungsnachweis anzufordern und Ihnen diesen zur Verfügung zu stellen.
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: 02173 - 265 351 0
HWW Insolvenzverwalter Partnerschaft, Jan Kind
Jan Blöing, kaufmännischer Leiter der ENSTROGA NL