analytics
Entscheidend ist, ob die Forderung zum Zeitpunkt der Inkassoübergabe bereits bezahlt war. Dies wird in aller Regel nicht der Fall sein – andernfalls hätten wir die Forderung nicht zum Inkasso erhalten.
Daher sind auch die Inkassokosten von Ihnen zu begleichen.
Ferner erhalten wir von Auftraggeberseite sehr zeitnah eine detaillierte Information, falls dort Zahlungseingänge verzeichnet wurden, die sich auf die zum Inkasso übergebenen Forderungen beziehen. Diese Informationen verarbeiten wir und lassen Ihnen in der Regel anschließend eine entsprechend aktualisierte Forderungsaufstellung zukommen. Falls Sie dennoch der Meinung sind, die Zahlung rechtzeitig vor Inkassoübergabe geleistet zu haben, lassen Sie uns zwecks Überprüfung bitte einen entsprechenden Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug) zukommen.
Vereinzelt kann es auch vorkommen, dass Sie eine Zahlung geleistet haben, diese aber bei unserer Klientin nicht der Forderung zugeordnet werden konnte. Daher empfehlen wir in diesem Falle einen kurzen Anruf bei unserer Klientin oder uns. Telefonisch können dann die Überweisungsdaten abgeglichen werden. Häufig ist die Ursache ein Zahlendreher im Verwendungszweck oder Ähnliches, so dass der Fall schnell aufgeklärt werden kann.
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: 02173 - 265 351 0
HWW Insolvenzverwalter Partnerschaft, Jan Kind
Jan Blöing, kaufmännischer Leiter der ENSTROGA NL