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Wenn wir Sie wegen einer überfälligen Forderung kontaktieren, geschieht dies stets im Rahmen eines bestehenden Inkassovertrages, in welchem unser Klient uns unter anderem versichert hat, dass die Forderung gegen Sie besteht und trotz Verzuges nicht beglichen wurde.
EWD Inkasso ist als eingetragener Inkassodienstleister berechtigt, hier aktiv zu werden. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist es verboten, fremde Rechtsangelegenheiten kostenpflichtig zu erledigen, ohne hierfür eine Erlaubnis zu haben. Hierfür werden hohe Hürden an die praktische und theoretische Sachkunde gestellt. EWD Inkasso erfüllt alle Voraussetzungen und ist selbstverständlich im Rechtsdienstleistungs register des zuständigen Oberlandesgerichtes eingetragen.
Darüber hinaus ist die EWD Inkasso auch Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen – BDIU e.V. sowie im Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. – BFI&F e.V. Beide Vereine stellen strenge Anforderungen an eine gewissenhafte, ordnungsgemäße und redliche Berufsausübung. Durch unsere Mitgliedschaft haben wir uns freiwillig und guten Gewissens verpflichtet, diese Anforderungen einzuhalten.
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: 02173 - 265 351 0
HWW Insolvenzverwalter Partnerschaft, Jan Kind
Jan Blöing, kaufmännischer Leiter der ENSTROGA NL