analytics
Offensichtlich ist bei unserer Klientin kein frist- bzw. formgerechter Widerspruch eingegangen. Andernfalls wäre keine Forderung existent und dementsprechend kein Inkassoauftrag an uns erteilt worden.
Als ersten Schritt empfehlen wir Ihnen, uns eine Kopie Ihrer Widerrufserklärung – im Idealfall inklusive eines Zugang-Beleges – zukommen zu lassen. Erst dann können wir Rücksprache mit unserer Klientin halten bzw. uns ein eigenes Bild von der Sach- und Rechtslage machen.
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: 02173 - 265 351 0
HWW Insolvenzverwalter Partnerschaft, Jan Kind
Jan Blöing, kaufmännischer Leiter der ENSTROGA NL