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Wir erhalten von unseren Auftraggebern nur solche Forderungen, die nicht erheblich bestritten sind. Wenn uns also ein Inkassomandat gegen Sie erteilt wurde, obwohl Sie bereits mit unserem Auftraggeber in Kontakt standen, bedeutet dies, dass unser Auftraggeber nach Prüfung Ihres Einwandes der Überzeugung ist, dass die Forderung doch zu Recht besteht.
Gleichwohl gehen wir von Ihnen erhobenen Einwendungen selbstverständlich nach. Sofern eine eigene Prüfung – bzw. etwaig eingeholtes Feedback unserer Klientin – ausnahmsweise ergibt, dass die Forderung zu Unrecht geltend gemacht wird, stellen wir das Inkassoverfahren selbstverständlich ohne Kosten für Sie unverzüglich ein.
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: 02173 - 265 351 0
HWW Insolvenzverwalter Partnerschaft, Jan Kind
Jan Blöing, kaufmännischer Leiter der ENSTROGA NL