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Unter den Voraussetzungen des § 28 a BDSG übermitteln wir die Forderung grundsätzlich auch an die SCHUFA. Dies ist spätestens nach Erwirkung eines rechtskräftigen oder für vorläufig vollstreckbaren Titels der Fall.
Hier finden Sie Informationen zur Datenübermittlung an die SCHUFA.
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: 02173 - 265 351 0
HWW Insolvenzverwalter Partnerschaft, Jan Kind
Jan Blöing, kaufmännischer Leiter der ENSTROGA NL