analytics
Die Voraussetzungen zur Gewährung eines Bonus sind von Klient zu Klient unterschiedlich. Nehmen Sie am besten Kontakt zu uns auf. Oft können die Ursachen bereits in einem Telefonat geklärt werden.
In aller Regel ist der Bonusanspruch dann (noch) nicht fällig, wurde bereits gewährt oder besteht nicht.
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: 02173 - 265 351 0
HWW Insolvenzverwalter Partnerschaft, Jan Kind
Jan Blöing, kaufmännischer Leiter der ENSTROGA NL