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Deutsche Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren in der Regel nach drei Monaten. Bei Verstößen z.B. in Italien gilt aber italienisches Recht mit Verjährungen von 10 bzw. 5 Jahren. Auch die Automobilverbände wie der ADAC empfehlen eine Erledigung, wenn man nochmal in Italien einreisen will.
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Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: 02173 - 265 351 0
HWW Insolvenzverwalter Partnerschaft, Jan Kind
Jan Blöing, kaufmännischer Leiter der ENSTROGA NL