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Unsere Klienten aus der Energiebranche rechnen den Strom – bzw. Gasverbrauch meist binnen eines Monats – nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres – und dann immer jährlich ab.
Haben Sie unserer Klientin bereits einen entsprechenden Zählerstand mitgeteilt? Dieser ist Voraussetzung für eine Verbrauchsabrechnung.
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: 02173 - 265 351 0
HWW Insolvenzverwalter Partnerschaft, Jan Kind
Jan Blöing, kaufmännischer Leiter der ENSTROGA NL