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Kommunen und Autobahnbetreiber z.B. aus Italien bedienen sich zugelassener deutscher Inkasssogesellschaften, um offene Posten beizutreiben, statt eine Vollstreckung über das Bundesamt für Justiz zu veranlassen (wo das Geld beim deutschen Fiskus bliebe).
Das ist das mildere Mittel und rechtlich zulässig.
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: 02173 - 265 351 0
HWW Insolvenzverwalter Partnerschaft, Jan Kind
Jan Blöing, kaufmännischer Leiter der ENSTROGA NL