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Die Ursachen für eine Abschlagsanpassung durch unsere Klientin können vielfältig sein.
In aller Regel hat sich im Zuge einer Verbrauchsabrechnung ergeben, dass Sie mehr Energie verbraucht haben, als zunächst angenommen. Bis dato galt eine Abschlagshöhe, die anhand der seinerzeitigen Verbrauchsprognose / des Verbrauches im vorherigen Abrechnungszeitraum kalkuliert wurde. Nun muss eine Abschlagsanpassung anhand der tatsächlichen Verbrauchswerte erfolgen.
In Ausnahmefällen kann sogar bei einem Minderverbrauch in der aktuellen Verbrauchsabrechnung, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum / der ursprünglichen Verbrauchsprognose, eine Abschlagserhöhung erforderlich sein. Die Ursache hierfür können bereits feststehende Preisänderungen in der näheren Zukunft (vor allem aufgrund von Steuern und Abgaben) sein, die bei der Abschlagsberechnung „eingepreist“ werden müssen.
Aber auch ohne Verbrauchsabrechnung kann eine Abschlagsanpassung durch unsere Klientin manchmal notwendig sein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein aktueller Zählerstand – oder eine aktuelle Verbrauchsprognose – einen deutlichen Mehrverbrauch ergeben. In aller Regel handelt es sich um Daten, die unsere Klientin von Ihnen oder dem für Sie zuständigen Netzbetreiber erhalten hat.
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: 02173 - 265 351 0
HWW Insolvenzverwalter Partnerschaft, Jan Kind
Jan Blöing, kaufmännischer Leiter der ENSTROGA NL