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Aus einem vollstreckbaren Titel kann (und wird) die Zwangsvollstreckung gegen Sie betrieben werden. Hierbei handelt es sich um das Recht zur Anwendung staatlicher Gewalt zur Befriedigung der Ansprüche unseres Klienten gegen Sie als Schuldner.
Bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen kommen hier beispielsweise in Betracht:
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: 02173 - 265 351 0
HWW Insolvenzverwalter Partnerschaft, Jan Kind
Jan Blöing, kaufmännischer Leiter der ENSTROGA NL