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Das vorgerichtliche Inkasso bildet den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. In aller Regel haben unsere Auftraggeber uns – und eben nicht einen Rechtsanwalt – mit dem Inkasso beauftragt, weil diese eine schnelle, einvernehmliche und „friedliche“ Lösung mit Ihnen finden möchten.
Üblicherweise ist klassischer Bestandteil des vorgerichtlichen Inkassos die schriftliche und telefonische Korrespondenz mit Ihnen. Je nach Forderungsart und Inhalt des Inkassoauftrages unterscheiden sich unsere Aktivitäten in Intensität und Quantität.
Nur dann, wenn dieser Dialog nicht zu einem Forderungsausgleich (ggf. in Raten) führt, muss die Forderung in das gerichtliche Inkasso überführt werden.
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: 02173 - 265 351 0
HWW Insolvenzverwalter Partnerschaft, Jan Kind
Jan Blöing, kaufmännischer Leiter der ENSTROGA NL