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Nach Ausgleich der Forderung informieren wir die SCHUFA über die Erledigung der zuvor gemeldeten Forderung. Die SCHUFA löscht die Forderung aufgrund bestehender Speicherfristen in der Regel 3 Jahre nach Erledigung.
Haben Sie eine Frage zu unserem Mahnschreiben oder möchten vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
Sie können uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichen unter: Tel: 02173 - 265 351 0
HWW Insolvenzverwalter Partnerschaft, Jan Kind
Jan Blöing, kaufmännischer Leiter der ENSTROGA NL